Online-Rezeption

Information zu eRezepten

Der Normalfall im Praxisalltag ist ab sofort das eRezept. Dieses setzt voraus, dass Ihre Versichertenkarte in dem betreffenden Quartal bereits eingelesen wurde. Sie müssen also nach erstmaliger Bestellung eines Rezeptes im Quartal einmalig die Praxis aufsuchen um Ihre Versichertenkarte einzulesen. Folgerezepte nach Vorliegen der Versichertenkarte, können Sie dann direkt mit Ihrer Versichertenkarte als Ausweis in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen (Folgetag ab 11 Uhr)

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